Avescon AG

Aktiv

Avescon AG, Aktiengesellschaft in Kreuzlingen (TG), Informatik. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 2. Juli 2021. Eingetragene Personen: Christian Nolterieke (Präsident des Verwaltungsrats) und Steffen Binder (Mitglied des Verwaltungsrats). UID CHE-109.665.146.

AVESCON ist ein unabhängiges Research- und Investmentunternehmen. Es betreibt eigene Forschung hauptsächlich für seine eigenen Anlageaktivitäten und stellt ausgewählte Forschung professionellen Anlegern zur Verfügung.1

Handelsregister

Aktuelle eingetragene Adresse
Weinbergstrasse 9, 8280 Kreuzlingen
Status
Aktiv
Register zuletzt geprüft
Letzte Registeränderung
Aktienkapital
CHF 100'000
UID-Nummer
CHE-109.665.146
Frühere Namen
Avescon Management AG
Zweck
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, Telekommunikation, Internet, Marktforschung und Finanzen; Erstellung und Betrieb von und Handel mit elektronischen Datenbanken; Erstellung, Verbreitung und Vertrieb von Publikationen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen für und über Printmedien und elektronische Medien; Erwerb, Verwertung und Vertrieb von Immaterialgüterrechten und Lizenzen; kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Projekten und Unternehmungen beteiligen.

Amt, beglaubigter Auszug und die neuesten Einträge des Kantons: Handelsregister Thurgau.

Registerdaten aus Zefix und dem SHAB. So fragen Sie sie über die Zefix-API ab.

Eingetragene Führungspersonen und Zeichnungsberechtigte

Gemäss Auszug aus dem kantonalen Handelsregister vom 28. Oktober 2026. Was Prokura und Zeichnungsberechtigung bedeuten.

Handelsregister-Publikationen

  • Fusion

    Avescon AG, in Kreuzlingen, CHE-109.665.146, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2011, S.0, Publ. 6424580). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Avescon Value GmbH, in Kreuzlingen (CHE-114.838.990), gemäss Fusionsvertrag vom 16.06.2021 und Bilanz per 31.12.2020. Aktiven von CHF 77'293.32 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 85'047.85, d.h. ein Passivenüberschuss von CHF 7'754.53, gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten liegen Rangrücktrittserklärungen bei der übernehmenden Gesellschaft mindestens im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung vor. Da die übernehmende Gesellschaft sämtliche Anteile der übertragenden Gesellschaft hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB). So lesen Sie eine SHAB-Publikation. So rufen Sie diese Meldungen über die SHAB-API ab.

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.