Avescon AG
AktivAvescon AG, Aktiengesellschaft in Kreuzlingen (TG), Informatik. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 2. Juli 2021. Eingetragene Personen: Christian Nolterieke (Präsident des Verwaltungsrats) und Steffen Binder (Mitglied des Verwaltungsrats). UID CHE-109.665.146.
AVESCON ist ein unabhängiges Research- und Investmentunternehmen. Es betreibt eigene Forschung hauptsächlich für seine eigenen Anlageaktivitäten und stellt ausgewählte Forschung professionellen Anlegern zur Verfügung.1
Handelsregister
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Aktuelle eingetragene Adresse
- Weinbergstrasse 9, 8280 Kreuzlingen
- Status
- Aktiv
- Register zuletzt geprüft
- Letzte Registeränderung
- Aktienkapital
- CHF 100'000
- UID-Nummer
- CHE-109.665.146
- Frühere Namen
- Avescon Management AG
- Zweck
- Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, Telekommunikation, Internet, Marktforschung und Finanzen; Erstellung und Betrieb von und Handel mit elektronischen Datenbanken; Erstellung, Verbreitung und Vertrieb von Publikationen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen für und über Printmedien und elektronische Medien; Erwerb, Verwertung und Vertrieb von Immaterialgüterrechten und Lizenzen; kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Projekten und Unternehmungen beteiligen.
Eingetragene Führungspersonen und Zeichnungsberechtigte
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Binder, Steffen: Mitglied des Verwaltungsrats, Einzelunterschrift
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Nolterieke, Christian: Präsident des Verwaltungsrats, Einzelunterschrift
Handelsregister-Publikationen
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Avescon AG, in Kreuzlingen, CHE-109.665.146, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2011, S.0, Publ. 6424580). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Avescon Value GmbH, in Kreuzlingen (CHE-114.838.990), gemäss Fusionsvertrag vom 16.06.2021 und Bilanz per 31.12.2020. Aktiven von CHF 77'293.32 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 85'047.85, d.h. ein Passivenüberschuss von CHF 7'754.53, gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten liegen Rangrücktrittserklärungen bei der übernehmenden Gesellschaft mindestens im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung vor. Da die übernehmende Gesellschaft sämtliche Anteile der übertragenden Gesellschaft hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.
1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.