Firma (Firmenname)
Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens gemäss Art. 944–956 OR. Gesellschaften müssen einen Rechtsformzusatz führen (AG, GmbH). Bei Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers enthalten sein (Art. 945 OR). Der Name ist schweizweit ausschliesslich für Gesellschaften und gegen Verwechslung geschützt.
Wie die Firma im Schweizer Recht funktioniert
Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt (Art. 944 OR). Jeder Eintrag im Register enthält genau eine Firma.
Art. 950 OR verlangt von Gesellschaften einen Rechtsformzusatz: eine Aktiengesellschaft führt «AG» oder «SA», eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung «GmbH» oder «Sàrl». Bei einem Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers im Namen erscheinen (Art. 945 OR). Die Wahl ist im Übrigen frei, solange der Name wahrheitsgemäss ist und nicht in die Irre führt (Art. 944 Abs. 1 OR).
Ausschliesslichkeit und Schutz
Jede Gesellschaftsfirma, einschliesslich Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, muss sich von jeder anderen in der Schweiz eingetragenen Firma deutlich unterscheiden (Art. 951 OR). Nur Einzelunternehmen unterliegen einer engeren Regel: ihre Firma muss sich am gleichen Ort unterscheiden (Art. 946 OR). Das Handelsregisteramt weist identische Namen zurück, prüft aber nicht auf Verwechslungsgefahr. Diese Frage ist Sache der Zivilgerichte: Wer in seinem Firmenrecht verletzt wird, kann gestützt auf Art. 956 OR auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.
Die Firma und eine Marke sind verschiedene Instrumente. Ein Unternehmen kann beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Marke eintragen lassen, die von der Firma abweicht. Der Leitfaden zu Markeneintragungen erläutert, wie Sie solche Eintragungen verfolgen können.
Übersetzungen und Geschäftsbezeichnung
Übersetzungen der Firma in die Landessprachen oder ins Englische können im Handelsregister eingetragen werden. Ein Unternehmen namens «Meier Holding AG» kann «Meier Holding SA» als französische Entsprechung eintragen. Diese Übersetzungen erscheinen im Handelsregisterauszug.
Die Geschäftsbezeichnung (Enseigne) ist der Name, den ein Unternehmen auf dem Ladenschild oder in der Werbung verwendet. Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen und geniesst keinen Ausschliesslichkeitsschutz nach Art. 951 OR, darf aber die Öffentlichkeit nicht täuschen.
Im Handelsregister und im SHAB
Die Firma ist das erste Feld jedes Registereintrags und erscheint in jeder SHAB-Publikation. Bei einer Namensänderung veröffentlicht das Registeramt eine Mutationsmeldung im SHAB, die den bisherigen und den neuen Namen nennt. Der Leitfaden zu SHAB-Meldungen erläutert das Format.
Eine Zweigniederlassung führt die Firma des Hauptsitzes und kann den Standort anfügen (Art. 952 OR): «Muster AG, Zweigniederlassung Genf». Auf prospex.ch erscheinen frühere Firmennamen auf dem Unternehmensprofil mit ihren Daten. Der Leitfaden zum Handelsregisterauszug erklärt jedes Feld.
Was Sie bei einer Firma prüfen sollten
- Rechtsformzusatz: Der Zusatz zeigt die Rechtsform und damit die Haftungsregeln an. «AG» und «GmbH» stehen für beschränkte Haftung; fehlt ein Zusatz bei einem eingetragenen Unternehmen, handelt es sich in der Regel um ein Einzelunternehmen.
- Namensänderungen: Eine kürzliche Änderung kann auf eine Umstrukturierung, ein Rebranding oder einen Eigentümerwechsel hinweisen. Die SHAB-Meldung nennt das Datum und den Kontext.
- Ausschliesslichkeit: Sehen zwei Namen verwechselbar ähnlich aus, kann der Inhaber des älteren Namens gestützt auf Art. 956 OR gerichtlich vorgehen. Prüfen Sie, ob es sich um eine Zweigniederlassung handelt.
- UID: Die UID bleibt bei einer Namensänderung gleich. Damit lässt sich ein Unternehmen über Umbenennungen hinweg verfolgen.
Muster Solutions AG, in Zürich, CHE-123.456.789, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich (Mutation). Firma neu: Muster Digital AG. [Firma bisher: Muster Solutions AG.]
Rechtsgrundlage und Quellen
- Art. 944–956 OR (Firmenrecht)
- Zefix, zentraler Firmenindex
- Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA)
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
- Können zwei Schweizer Gesellschaften den gleichen Namen tragen?
- Nein. Art. 951 OR verlangt, dass jede Firma einer Gesellschaft sich von allen bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheidet. Das Registeramt weist identische Namen zurück. Verwechslungsgefahr ist Sache der Zivilgerichte (Art. 956 OR). Nur Einzelunternehmen müssen sich lediglich am gleichen Ort unterscheiden.
- Ändert sich die UID bei einer Firmenänderung?
- Nein. Die UID (CHE-Nummer) bleibt bei einer Namensänderung bestehen. Sie identifiziert die juristische Person, nicht den Namen, und bleibt auch bei Sitzverlegungen und Rechtsformumwandlungen gleich.
- Was ist der Unterschied zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung?
- Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene und geschützte Name (Art. 944 OR). Die Geschäftsbezeichnung (Enseigne) wird im Laden oder in der Werbung verwendet, ist nicht im Register eingetragen und geniesst keinen firmenrechtlichen Ausschliesslichkeitsschutz.