60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Eine Abteilung der NOGA 2025, im Abschnitt J, Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten.
Einordnung
- Abschnitt
- J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
- Abteilung
- 60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Die Bezeichnung in vier Sprachen
- Deutsch
- Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
- Français
- Activités de programmation, de diffusion, d’agence de presse et autres activités de distribution de contenu
- Italiano
- Attività di programmazione, trasmissione, agenzie di stampa e altre attività di distribuzione di contenuti
- English
- Programming, broadcasting, news agency and other content distribution activities
Was dazugehört
- Diese Abteilung umfasst die Erstellung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschliessende Ausstrahlung oder Verbreitung. Zu den in dieser Abteilung enthaltenen produzierten oder verbreiteten Inhalten gehören Radio, Fernsehen, Audio- und audiovisuelle Unterhaltung, Nachrichten, Talkshows usw., einschliesslich Spartensendungen (Programme, die spezielle Bevölkerungsgruppen ansprechen, z. B. Nachrichten, Sport, Bildung, Sendungen für Jugendliche). Die Ausstrahlung oder der Vertrieb von Inhalten kann mittels verschiedener Technologien erfolgen, z. B drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet, Streaming oder Downloads. Diese Abteilung umfasst ebenfalls die Ausstrahlung von Live-Podcasts, den On-Demand-Vertrieb von aufgezeichneten Podcasts und Downloads durch Dritte und Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, sozialen Netzwerken, Blogs, Wiki-Webseiten und Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele. Die Inhalte können den Nutzern frei zugänglich gemacht werden oder nur auf Abonnement- oder Gebührenbasis verfügbar sein.
Was nicht dazugehört
- Diese Abteilung umfasst nicht den Betrieb von Kabel- oder Satellitenfernsehnetzen (Abteilung 61); die Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufzeichnungen (einschliesslich aufgezeichneter Podcasts), die Tätigkeit von Vlog-Seiten und den Vertrieb von Spielfilmen, Videos oder audiovisuellen Werken und ähnlichen Produktionen an Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer (Abteilung 59); den Gross-/Einzelhandel mit Audio- und Bildaufzeichnungen auf physischen Datenträgern (Abteilungen 46 und 47); Einzelhandel von Zeitungen (Abteilung 47); Tätigkeiten von Videotheken (Abteilung 77); Tätigkeiten von unabhängigen Schauspielern (einschliesslich Influencern, die in Vlogs auftreten) und unabhängigen Bloggern (Abteilung 90); Veröffentlichung von Computerspielen und sonstiger Software (Abteilung 58); Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur und Hosting-Tätigkeiten sowie Tätigkeiten von Web-Suchportalen (Abteilung 63); und Tätigkeiten von Glücksspiel-Webseiten (Abteilung 92).
Die Codes dieser Abteilung
| Code | Tätigkeit | Codierte Firmen |
|---|---|---|
| 601000 | Hörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten | 39 |
| 602000 | Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten | 42 |
| 603 | Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten | 33 |
| 603100 | Nachrichtenagenturen | 17 |
| 603900 | Sonstige Verbreitung von Medieninhalten | 8 |
Einige dieser Firmen
Was ein NOGA-Code ist und wie Sie den Code einer Firma finden
Die Zahlen beziehen sich auf die 145'068 von 782'904 aktiven Firmen im Handelsregister, die Prospex bisher anhand ihres Zwecks und ihrer Website codiert hat, und sind deshalb Mindestwerte. Genf ist zu 93% codiert, weil das kantonale Register pro Firma einen Code veröffentlicht; die übrigen Kantone bisher zu 11%. Es sind die Codes von Prospex und nicht der Code, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) vergibt. Codes, Bezeichnungen und Erläuterungen: Bundesamt für Statistik (BFS), NOGA 2025, über die Interoperabilitätsplattform I14Y und das Kodierungstool KUBB.