602000 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Eine sechsstellige Art der NOGA 2025, in der Abteilung 60, Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten.
Einordnung
- Abschnitt
- J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
- Abteilung
- 60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
- Gruppe
- 602 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
- Klasse
- 6020 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
- Art
- 602000 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Die Bezeichnung in vier Sprachen
- Deutsch
- Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
- Français
- Programmation et diffusion télévisuelle et activités de distribution de contenu vidéo
- Italiano
- Attività di programmazione e trasmissione televisive e di distribuzione di video
- English
- Television programming, broadcasting and video distribution activities
Was dazugehört
- Diese Art umfasst die Erstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten (z. B. Spiel- und Dokumentarfilme), selbst produzierten Programmkomponenten (z. B. lokale Nachrichten, Liveberichte) oder aus einer Kombination daraus.
- Ein solches Fernsehprogramm kann entweder von den produzierenden Einheiten selbst übertragen werden oder für die Übertragung durch Dritte (z. B. Kabelunternehmen oder Satellitenfernsehanbieter, produziert werden).
- Bei den Programmen kann es sich um solche von allgemeinem Interesse oder von spezifischem Interesse (z. B. Spartenprogramme wie Nachrichten, Sport, Bildung, Sendungen für Jugendliche) handeln, die entweder für die Nutzer gebührenfrei sind oder die nur im Rahmen eines Abonnements zugänglich sind.
Ebenfalls dazu gehört
- Betrieb von Video-on-Demand-Kanälen
- Video-Streaming- und -Download-Dienste, die nicht mit dem Verlegen in Verbindung stehen
- Übertragung von Live-Auftritten und -Veranstaltungen
- Betrieb von Streaming-Seiten für Computerspiele
Was nicht dazugehört
- Computerspielverlage sowie Streaming- und Download-Dienste von Computerspielverlagen, siehe 582100
- Produktion von Fernsehprogrammteilen (Spielfilme, Dokumentarfilme, Talkshows, Werbespots usw.), siehe 591100
- Zusammenstellung eines Programmpakets und Übertragung dieses Pakets durch Betreiber von Kabel- oder Satellitenübertragungsnetzen an Zuschauer, siehe 611000
- technische Infrastrukturdienste im Zusammenhang mit Video-Streaming-Diensten, Datenverarbeitungsdiensten und damit verbundene Tätigkeiten, siehe 631000
- Videoverleih (auf physischen Datenträgern), siehe 772200
Tätigkeiten, die das BFS hier codiert
- fernsehanstalten
- Vertrieb von Fernsehprogrammen
- Vertrieb von Videos
Die NOGA-2008-Codes, die er weiterführt
Seit der Umstellung auf die NOGA 2025 gehören Firmen mit diesen NOGA-2008-Arten zu 602000, und zwar in dem Anteil, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) gemessen hat.
| NOGA 2008 | Anteil zu 602000 |
|---|---|
| 602000 | 100% |
| 631100 | 1% |
Einige dieser Firmen
Was ein NOGA-Code ist und wie Sie den Code einer Firma finden
Die Zahlen beziehen sich auf die 145'068 von 782'904 aktiven Firmen im Handelsregister, die Prospex bisher anhand ihres Zwecks und ihrer Website codiert hat, und sind deshalb Mindestwerte. Genf ist zu 93% codiert, weil das kantonale Register pro Firma einen Code veröffentlicht; die übrigen Kantone bisher zu 11%. Es sind die Codes von Prospex und nicht der Code, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) vergibt. Codes, Bezeichnungen und Erläuterungen: Bundesamt für Statistik (BFS), NOGA 2025, über die Interoperabilitätsplattform I14Y und das Kodierungstool KUBB.