58 Verlagswesen
Eine Abteilung der NOGA 2025, im Abschnitt J, Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten.
Einordnung
- Abschnitt
- J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
- Abteilung
- 58 Verlagswesen
Die Bezeichnung in vier Sprachen
- Deutsch
- Verlagswesen
- Français
- Activités d’édition
- Italiano
- Attività editoriali
- English
- Publishing activities
Was dazugehört
- Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Prospekten, Wörterbüchern, Enzyklopädien, Atlanten, Karten und Diagrammen; das Verlegen von Zeitungen, Zeitschriften und Fachzeitschriften; das Verlegen von Verzeichnissen und Adressenlisten sowie sonstige Verlagstätigkeiten (einschliesslich Verlegen von Software).
- Unter Verlegen versteht man den Erwerb von Urheberrechten an Inhalten (Informationsprodukten) und die Bereitstellung dieser Inhalte für die Allgemeinheit durch die Durchführung (oder Veranlassung) der Vervielfältigung und Verbreitung dieser Inhalte in verschiedenen Formen. Verleger können nur veröffentlichen und anderen Lizenzen für die Verbreitung ihrer Inhalte erteilen, oder sie können von ihnen erstellte oder in ihrem Besitz befindliche Inhalte veröffentlichen und verbreiten. Dieser Abschnitt umfasst alle möglichen Formen des Verlegens (in gedruckter, digitaler, analoger oder sonstiger Form) sowie Tätigkeiten des Selbstverlags, ausser dem Veröffentlichen von Filmen und Musik.
- Diese Abteilung umfasst das Streaming von Inhalten (z. B. von Software und Büchern) durch die Herausgeber der Inhalte.
Was nicht dazugehört
- Diese Abteilung umfasst nicht die Produktion von Spielfilmen, Videos und Filmen, das Verlegen von Musik und die Herstellung von Originaltonaufnahmen, siehe Abteilung 59
- Ausgenommen sind ferner der Erwerb von Rechten von Verlegern für die Ausstrahlung und Verbreitung von Inhalten (siehe Abteilung 60), Tätigkeiten der Computerprogrammierung (siehe Abteilung 62), das Druckwesen (siehe Gruppe 181) und die Massenvervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (siehe 182000).
Die Codes dieser Abteilung
| Code | Tätigkeit | Codierte Firmen |
|---|---|---|
| 581 | Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software | 481 |
| 581100 | Verlegen von Büchern | 204 |
| 581200 | Verlegen von Zeitungen | 64 |
| 581300 | Verlegen von Zeitschriften | 109 |
| 581900 | Sonstiges Verlagswesen, ohne Software | 53 |
| 582 | Verlegen von Software | 138 |
| 582100 | Verlegen von Computerspielen | 40 |
| 582900 | Verlegen von sonstiger Software | 98 |
Einige dieser Firmen
Was ein NOGA-Code ist und wie Sie den Code einer Firma finden
Die Zahlen beziehen sich auf die 145'068 von 782'904 aktiven Firmen im Handelsregister, die Prospex bisher anhand ihres Zwecks und ihrer Website codiert hat, und sind deshalb Mindestwerte. Genf ist zu 93% codiert, weil das kantonale Register pro Firma einen Code veröffentlicht; die übrigen Kantone bisher zu 11%. Es sind die Codes von Prospex und nicht der Code, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) vergibt. Codes, Bezeichnungen und Erläuterungen: Bundesamt für Statistik (BFS), NOGA 2025, über die Interoperabilitätsplattform I14Y und das Kodierungstool KUBB.