58 Verlagswesen

Eine Abteilung der NOGA 2025, im Abschnitt J, Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten.

624 bisher codierte Firmen
6 sechsstellige Codes

Einordnung

Abschnitt
J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung
58 Verlagswesen

Die Bezeichnung in vier Sprachen

Deutsch
Verlagswesen
Français
Activités d’édition
Italiano
Attività editoriali
English
Publishing activities

Was dazugehört

  • Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Prospekten, Wörterbüchern, Enzyklopädien, Atlanten, Karten und Diagrammen; das Verlegen von Zeitungen, Zeitschriften und Fachzeitschriften; das Verlegen von Verzeichnissen und Adressenlisten sowie sonstige Verlagstätigkeiten (einschliesslich Verlegen von Software).
  • Unter Verlegen versteht man den Erwerb von Urheberrechten an Inhalten (Informationsprodukten) und die Bereitstellung dieser Inhalte für die Allgemeinheit durch die Durchführung (oder Veranlassung) der Vervielfältigung und Verbreitung dieser Inhalte in verschiedenen Formen. Verleger können nur veröffentlichen und anderen Lizenzen für die Verbreitung ihrer Inhalte erteilen, oder sie können von ihnen erstellte oder in ihrem Besitz befindliche Inhalte veröffentlichen und verbreiten. Dieser Abschnitt umfasst alle möglichen Formen des Verlegens (in gedruckter, digitaler, analoger oder sonstiger Form) sowie Tätigkeiten des Selbstverlags, ausser dem Veröffentlichen von Filmen und Musik.
  • Diese Abteilung umfasst das Streaming von Inhalten (z. B. von Software und Büchern) durch die Herausgeber der Inhalte.

Was nicht dazugehört

  • Diese Abteilung umfasst nicht die Produktion von Spielfilmen, Videos und Filmen, das Verlegen von Musik und die Herstellung von Originaltonaufnahmen, siehe Abteilung 59
  • Ausgenommen sind ferner der Erwerb von Rechten von Verlegern für die Ausstrahlung und Verbreitung von Inhalten (siehe Abteilung 60), Tätigkeiten der Computerprogrammierung (siehe Abteilung 62), das Druckwesen (siehe Gruppe 181) und die Massenvervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (siehe 182000).

Die Codes dieser Abteilung

Code Tätigkeit Codierte Firmen
581 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software 481
581100 Verlegen von Büchern 204
581200 Verlegen von Zeitungen 64
581300 Verlegen von Zeitschriften 109
581900 Sonstiges Verlagswesen, ohne Software 53
582 Verlegen von Software 138
582100 Verlegen von Computerspielen 40
582900 Verlegen von sonstiger Software 98

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Was ein NOGA-Code ist und wie Sie den Code einer Firma finden

Die Zahlen beziehen sich auf die 145'068 von 782'904 aktiven Firmen im Handelsregister, die Prospex bisher anhand ihres Zwecks und ihrer Website codiert hat, und sind deshalb Mindestwerte. Genf ist zu 93% codiert, weil das kantonale Register pro Firma einen Code veröffentlicht; die übrigen Kantone bisher zu 11%. Es sind die Codes von Prospex und nicht der Code, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) vergibt. Codes, Bezeichnungen und Erläuterungen: Bundesamt für Statistik (BFS), NOGA 2025, über die Interoperabilitätsplattform I14Y und das Kodierungstool KUBB.