59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Eine Abteilung der NOGA 2025, im Abschnitt J, Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten.
Einordnung
- Abschnitt
- J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
- Abteilung
- 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Die Bezeichnung in vier Sprachen
- Deutsch
- Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
- Français
- Production de films cinématographiques, de vidéos et de programmes de télévision; enregistrement sonore et édition musicale
- Italiano
- Attività di produzione, post-produzione e distribuzione cinematografica, di video e programmi televisivi, di registrazioni musicali e sonore
- English
- Motion picture, video and television programme production, sound recording and music publishing activities
Was dazugehört
- Diese Abteilung umfasst die Produktion von Spiel- und anderen Filmen, Videos oder audiovisuellen Werken, zur direkten Vorführung in Kinos, für die Ausstrahlung oder zum Streaming; unterstützende Nachbearbeitungstätigkeiten (z. B. Filmmontage, -schnitt, Synchronisation oder Konvertierung in Video-Streaming-Formate); den Verleih und Vertrieb von Spielfilmen und anderen audiovisuellen Produktionen an andere Wirtschaftszweige, sowie die Vorführung von Kinofilmen oder anderen audiovisuellen Produktionen. Eingeschlossen ist ebenfalls der Kauf und Verkauf von Vertriebsrechten für Kinofilme und andere audiovisuelle Produktionen.
Ebenfalls dazu gehört
- Diese Abteilung umfasst auch die Durchführung von Tonaufnahmen, d. h. die Produktion von Masteraufnahmen und die Veröffentlichung, Bewerbung und den Vertrieb von Tonaufnahmen, das Verlegen von Musik, in Verbindung mit dem direkten Vertrieb an die Öffentlichkeit über Streaming und Downloads, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tonaufnahme in oder ausserhalb von Studios.
Was nicht dazugehört
- Diese Abteilung umfasst nicht die Bereitstellung von Streaming-Diensten und Downloads, die nicht mit dem Verlegen von Inhalten in Verbindung steht (siehe Abteilung 60), Tätigkeiten selbstständiger Musiker, Schauspieler, Regisseure, Bühnenbildner und unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste (siehe Abschnitt S), Gross- und Einzelhandel mit Audio- und Videoaufzeichnungen auf physischen Datenträgern (siehe Abschnitt G) sowie Videoverleih (siehe Abschnitt O).
Die Codes dieser Abteilung
| Code | Tätigkeit | Codierte Firmen |
|---|---|---|
| 591 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos | 851 |
| 591100 | Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 747 |
| 591200 | Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik | 25 |
| 591300 | Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte | 18 |
| 591400 | Kinos | 37 |
| 592000 | Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien | 234 |
Einige dieser Firmen
Was ein NOGA-Code ist und wie Sie den Code einer Firma finden
Die Zahlen beziehen sich auf die 145'068 von 782'904 aktiven Firmen im Handelsregister, die Prospex bisher anhand ihres Zwecks und ihrer Website codiert hat, und sind deshalb Mindestwerte. Genf ist zu 93% codiert, weil das kantonale Register pro Firma einen Code veröffentlicht; die übrigen Kantone bisher zu 11%. Es sind die Codes von Prospex und nicht der Code, den das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) vergibt. Codes, Bezeichnungen und Erläuterungen: Bundesamt für Statistik (BFS), NOGA 2025, über die Interoperabilitätsplattform I14Y und das Kodierungstool KUBB.