50PLUS-Medien GmbH

50PLUS-Medien GmbH, Zumikon (ZH), Werbung. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 25. April 2019. UID CHE-102.900.984.

50PLUS ist eine digitale Plattform für Menschen ab 50 Jahren mit Inhalten und Angeboten zu Spielen, Ausflügen, Reisen, Gesundheit, Lifestyle, Wohnen, Finanzen und Arbeit. Zudem bietet sie Werbemöglichkeiten und einen Newsletter an.1

Handelsregister

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH/Sàrl
Sitz
Max-Daetwylerstrasse 20, 8126 Zumikon
Aktienkapital
CHF 21'000
UID-Nummer
CHE-102.900.984
Frühere Namen
Brain-Spot GmbH
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Kommunikations- und Werbedienstleistungen, Organisation von Marketinganlässen und von weiteren Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

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Handelsregister-Publikationen

  • Firma geändert · Zweck geändert

    Brain-Spot GmbH, in Zumikon, CHE-102.900.984, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2017, Publ. 3861477). Statutenänderung: 15.04.2019. Firma neu: 50PLUS-Medien GmbH. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Kommunikations- und Werbedienstleistungen, Organisation von Marketinganlässen und von weiteren Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben. [Die Bestimmung über die Nebenleistungspflichten ist aufgehoben.] [gestrichen: Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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