Zielkunden beobachten: Wochenroutine für Personalberatungen

Wenn sich bei einem Zielkunden etwas tut, das Ihr Fachgebiet betrifft, lohnt sich ein erneuter Blick. Als Schweizer Personalberatung in der Feststellenvermittlung können Sie dazu jede Woche aktuelle Stellenanzeigen und Veränderungen im Unternehmen mit Ihren letzten Gesprächsnotizen im CRM abgleichen. So entsteht eine kurze Liste von Arbeitgebern, bei denen es einen konkreten Anlass für eine Nachfrage gibt.

Legen Sie zuerst Region und Fachgebiet fest. Beim Aufbau der Arbeitgeberliste hilft der Leitfaden zur Kundenakquise für Personalvermittler. Die folgende Routine setzt voraus, dass Sie bereits wissen, welche Unternehmen zu Ihrer Beratung passen.

Pro Arbeitgeber einen Eintrag führen

Speichern Sie den rechtlichen Firmennamen und die UID zusammen mit der Website des Unternehmens. Erfassen Sie den Arbeitsort getrennt vom eingetragenen Sitz: Ein Unternehmen mit Sitz in Zürich kann Personal für einen Standort in einem anderen Kanton suchen. Ergänzen Sie die Gesprächshistorie, die zuständige Person in Ihrer Beratung und den vereinbarten Folgetermin. Hat ein Arbeitgeber darum gebeten, nicht mehr kontaktiert zu werden, gilt das auch bei einer neuen Meldung.

Halten Sie für jeden Hinweis den Quellenlink, das Publikationsdatum, das Datum der ersten Sichtung und die letzte Prüfung fest. Unterscheiden Sie dabei zwischen dem, was Sie wissen, und dem, was Sie noch klären müssen. «Auf der Karriereseite ist eine Stelle als Finanzleiterin ausgeschrieben» ist die Tatsache. Ob das Unternehmen eine Personalberatung beiziehen möchte, bleibt zu klären.

Die Wochenroutine in vier Schritten

  1. Veränderungen seit der letzten Prüfung sichten. Prüfen Sie Karriereseiten und Unternehmensmitteilungen sowie verfügbare Handelsregistermeldungen. Ziehen Sie die früheren CRM-Notizen hinzu: So erkennen Sie, ob frühere Hindernisse inzwischen weggefallen sein könnten.
  2. Die Originalquelle öffnen. Bestätigen Sie Arbeitgeber und Arbeitsort. Prüfen Sie, ob die Stelle noch offen ist, ob eine Agentur die Anzeige veröffentlicht hat und ob die Anzeige lediglich mit einem neuen Datum nochmals veröffentlicht wurde. Der Leitfaden zur Akquise mit Stellenanzeigen erläutert diese Prüfung.
  3. Den nächsten Schritt festlegen. Kontaktieren Sie einen Arbeitgeber, wenn sich aus einem überprüften Hinweis eine relevante Frage ergibt und Ihre bisherigen Gespräche dafür sprechen. Planen Sie weitere Recherche ein, wenn Angaben fehlen. Andere Unternehmen bleiben unter Beobachtung, ohne dass jede Meldung eine Nachricht auslöst.
  4. Die Prüfung abschliessen. Legen Sie für jeden nächsten Schritt fest, wer ihn bis wann übernimmt. Erfassen Sie die Ergebnisse der Vorwoche, auch inzwischen besetzte oder zurückgezogene Stellen und Arbeitgeber, die selbst rekrutieren.

Reservieren Sie für eine kleine erste Liste eine Stunde und halten Sie fest, wie viele Arbeitgeber Sie sorgfältig prüfen konnten. Passen Sie den Umfang nach mehreren Durchläufen an. Die Stunde dient als Richtwert für Ihre Planung. Wie viele relevante Veränderungen Sie finden, hängt von Ihrer Region und Ihrem Fachgebiet ab.

Stellenanzeigen und Firmenänderungen zusammen prüfen

Beobachteter HinweisOffene FragePrüfung vor dem Kontakt
Passende offene Stelle und angekündigter neuer StandortGehört die Stelle zum Personalaufbau am neuen Standort?Arbeitsort und Zuständigkeit für die Besetzung bestätigen.
Kapitalerhöhung und technische StelleWurde ein zuvor verschobenes Projekt wieder aufgenommen?Meldung und Unternehmensmitteilung lesen. Eine Kapitalerhöhung kann andere Zwecke als die Personalbeschaffung haben.
Neue zeichnungsberechtigte Person und bekannte offene StelleHat die Zuständigkeit für die Stelle gewechselt?Operative Funktion prüfen. Eine Zeichnungsberechtigung allein belegt keine Verantwortung für Einstellungen.
Neue Schweizer Gesellschaft einer ausländischen GruppeWird die Gesellschaft lokal Personal in Ihrem Fachgebiet beschäftigen?Operativen Standort und konkrete Stellen suchen; die Muttergesellschaft könnte zentral rekrutieren.

Das Bundesamt für Justiz erläutert Handelsregister und Zefix als Quellen für Firmenidentität und eingetragene Tatsachen. Damit lässt sich die Gesellschaft hinter einer Website oder Meldung prüfen. Ein Registereintrag gibt jedoch keine Auskunft über die Personalplanung oder darüber, ob das Unternehmen mit einer Personalberatung zusammenarbeiten möchte.

Der Leitfaden zu Firmensignalen im Schweizer Markt hilft bei der Einordnung einzelner Veränderungen. Wie Sie einen möglichen Markteintritt prüfen, erklärt der Beitrag zu ausländischen Unternehmen in der Schweiz.

Zwei hypothetische Beispiele aus der Schweiz

Technische Personalvermittlung im Aargau

Bei einem fiktiven Industriebetrieb fand das letzte Gespräch im Juni statt. Die HR-Verantwortliche erklärte damals, dass ein Automatisierungsprojekt pausiert sei. Im September kündigt das Unternehmen eine Erweiterung seines Produktionsstandorts an und schreibt auf der eigenen Website eine Stelle in der Automatisierungstechnik aus. Ihre Prüfung bestätigt: Der Arbeitsort liegt in Ihrer Region, die Stelle ist weiterhin offen.

An das frühere Gespräch können Sie direkt anknüpfen: «Im Juni war das Automatisierungsprojekt noch pausiert. Auf Ihrer Karriereseite ist jetzt eine Stelle in der Automatisierungstechnik am Aargauer Standort ausgeschrieben. Gehört diese Stelle zu dem Projekt, über das wir gesprochen haben?» Halten Sie die Antwort fest, bevor Sie Kandidaten vorschlagen oder davon ausgehen, dass ein Mandat zu vergeben ist.

Personalvermittlung im Finanzbereich in der Genferseeregion

Eine fiktive ausländische Gruppe trägt eine Tochtergesellschaft in Genf ein. In derselben Woche finden Sie eine ausgeschriebene Stelle im Finanzbereich der Gruppe mit Arbeitsort Paris. Behalten Sie die Schweizer Gesellschaft auf Ihrer Rechercheliste und suchen Sie nach Hinweisen auf ihre Tätigkeit vor Ort. Die Anzeige belegt keine Einstellung in Genf, und aus dem Registereintrag geht noch nicht hervor, wer vor Ort für die Rekrutierung zuständig ist.

Beide Beispiele sind frei erfunden. Sie veranschaulichen die Prüfung von Hinweisen und beziehen sich weder auf tatsächliche Kundenergebnisse noch auf aktuelle Vermittlungsmöglichkeiten.

Die nächste Prüfung vorbereiten

Eine kurze Firmennotiz genügt: überprüfte Veränderung, relevantes früheres Gespräch, offene Frage und nächster Schritt mit Datum. Wird dieselbe Stelle erneut veröffentlicht, ergänzen Sie die vorhandene Notiz. Ist die Stelle besetzt oder zurückgezogen, entfällt sie als Kontaktanlass; eine fehlende offene Anzeige beweist allerdings keinen Einstellungsstopp.

Halten Sie fest, bei welchem Anteil der geprüften Arbeitgeber Sie relevante Veränderungen bestätigen konnten und welche Gespräche sich daraus ergeben haben. Erfassen Sie Antworten mit bestätigtem Bedarf getrennt von höflichen Rückmeldungen. Nach einigen Wochen helfen diese Beobachtungen dabei, die Region oder die geprüften Quellen anzupassen.

Prospex bei der Wochenprüfung einsetzen

Mit Prospex können Sie Schweizer Unternehmen verfolgen und verfügbare Firmensignale mit Quellenverweisen prüfen. Öffnen Sie die Quelle und vergleichen Sie die Veränderung mit Ihrer Gesprächshistorie. Die verfügbaren Stellenhinweise unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Markt; wichtige Ausschreibungen prüfen Sie direkt auf der Website des Arbeitgebers.

Halten Sie im CRM fest, wie Sie den Arbeitgeber als möglichen Kunden Ihrer Personalberatung einschätzen. Öffentliche Hinweise bereiten das Gespräch vor. Die Antwort des Arbeitgebers klärt, ob Ihre Unterstützung passt.

Häufige Fragen

Wie oft sollten Personalberatungen ihre Zielkunden prüfen?
Eine wöchentliche Prüfung ist ein sinnvoller Ausgangspunkt für eine klar abgegrenzte Zielkundenliste. Bei einer Antwort oder einem vereinbarten Folgetermin prüfen Sie relevante offene Stellen früher. Passen Sie den Rhythmus daran an, wie oft Sie relevante Veränderungen finden. Die verfügbaren Firmensignale in Prospex helfen Ihnen dabei.
Welche Firmenänderungen sind ein Anlass, einen Arbeitgeber erneut anzusprechen?
Eine Veränderung verdient Aufmerksamkeit, wenn sie zu Ihrem Fachgebiet oder einem früheren Gespräch passt. Ein neuer Schweizer Standort zusammen mit einer passenden offenen Stelle gibt Ihnen etwa Anlass zu fragen, wer für die Besetzung zuständig ist. Eine Finanzierung oder ein neuer Registereintrag allein bestätigt keinen Personalbedarf.
Ist eine neue zeichnungsberechtigte Person im Handelsregister für Einstellungen zuständig?
Der Registereintrag hält eine Vertretungsberechtigung fest; die Zuständigkeit für Einstellungen geht daraus allein nicht hervor. Prüfen Sie die Teamseite des Arbeitgebers und die angegebene Funktion, bevor Sie Ihren Kontakt aktualisieren. Firmensignale in Prospex helfen Ihnen, den Eintrag einzuordnen.
Wie helfen frühere Gespräche dabei, Zielkunden einzuschätzen?
In früheren Gesprächsnotizen finden Sie vereinbarte Folgetermine und Hinweise auf Hindernisse, die beim Arbeitgeber weiterhin bestehen können. Vergleichen Sie eine bestätigte Veränderung mit der letzten Firmennotiz und halten Sie die offene Frage sowie die zuständige Person fest. Vermerken Sie deutlich, wenn ein Arbeitgeber keinen weiteren Kontakt wünscht. So vermeiden Sie, dass eine neue Meldung zu einer unerwünschten Kontaktaufnahme führt.

Geschrieben von

Semion Sidorenko

Semion Sidorenko ist Gründer und CEO von Prospex. Von Data Engineering bis zur Machine-Learning-Forschung hat er fünfzehn Jahre damit verbracht, Unternehmen beim Ausbau ihrer Datenplattformen zu helfen. Vor der Gründung von Prospex arbeitete er als Machine-Learning-Ingenieur an der EPFL und als unabhängiger Data Engineering Consultant für Schweizer Unternehmen.

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