Wunderbrunnen Betriebs AG

Wunderbrunnen Betriebs AG, Aktiengesellschaft in Opfikon (ZH), Gastronomie. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 17. Oktober 2025. UID CHE-466.747.190.

Das Wunderbrunnen Opfikon ist ein Restaurant mit saisonaler Küche, Weinberatung und Weinkeller. Zudem veranstaltet es Events und bietet Catering-Anfragen, Bankette und Weinproben an.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Dorfstrasse 36, 8152 Opfikon
Aktienkapital
CHF 100'000
UID-Nummer
CHE-466.747.190
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist das Führen von Betrieben im Bereich Hotellerie, Gastronomie sowie der Handel mit Weinen, Lebens- und Genussmittel. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen und dem Gesellschaftszweck direkt und / oder indirekt fördern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    Wunderbrunnen Betriebs AG, in Opfikon, CHE-466.747.190, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 243 vom 13.12.2024, Publ. 1006203881). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Anliker, Nadja, von Gondiswil, in Opfikon, mit Einzelunterschrift [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien].

  • Fusion

    Wunderbrunnen Betriebs AG, in Opfikon, CHE-466.747.190, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2022, Publ. 1005547260). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Schöner Leben AG, in Tägerwilen (CHE-112.622.568), gemäss Fusionsvertrag vom 29.06.2023 und Bilanz per 31.12.2022. Aktiven von CHF 7'143'022.10 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 7'039'471.04 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Die übernehmende Gesellschaft weist eine Unterdeckung und eine Überschuldung auf. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin liegen Rangrücktrittserklärungen im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung vor. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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