Wiederkehr Recycling AG

Wiederkehr Recycling AG, Aktiengesellschaft in Waltenschwil (AG), Abfall. Eintrag im Handelsregister seit 1959 aktiv. Letzte Publikation: 6. März 2026. UID CHE-107.109.911.

Wiederkehr Recycling bietet Recyclingdienstleistungen, Beratung, Kreislaufmanagement und Ressourcenhandel an. Das Unternehmen verarbeitet wiederverwertbare Materialien wie Metall, Kunststoffe, Schrott und Siedlungsabfälle und entwickelt individuelle Entsorgungskonzepte.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Titlisstrasse 332, 5622 Waltenschwil
Aktienkapital
CHF 1'000'000
UID-Nummer
CHE-107.109.911
Eingetragen seit
1959
Frühere Namen
X. Wiederkehr AG, Shredder- & Scherwerk
Zweck
Betrieb eines Shredder- und Scherwerkes sowie Handel mit Altstoffen, Industrieabfällen, Alteisen und Metallen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    Wiederkehr Recycling AG, in Waltenschwil, CHE-107.109.911, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 32 vom 17.02.2026, Publ. 1006572209). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rölli, Beat, von Altishofen, in Luzern, mit Kollektivprokura zu zweien.

  • Organe geändert

    Wiederkehr Recycling AG, in Waltenschwil, CHE-107.109.911, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 143 vom 28.07.2025, Publ. 1006395757). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jurcevic, Josip, von Rothenburg, in Rothenburg, mit Kollektivprokura zu zweien.

  • Fusion

    Wiederkehr Recycling AG, in Waltenschwil, CHE-107.109.911, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2025, Publ. 1006332705). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Wierec Trading AG, in Hünenberg (CHE-101.514.035), gemäss Fusionsvertrag vom 15.07.2025 und Bilanz per 30.04.2025. Aktiven von CHF 11'514'858.31 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 14'550'484.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin verfügt die übernehmende Gesellschaft über frei verwendbare Eigenmittel im Umfang des Kapitalverlustes und der Überschuldung. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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