Quadragard AG

Quadragard AG, Aktiengesellschaft in Zürich (ZH), Sicherheit. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 27. Dezember 2021. UID CHE-107.926.784.

QUADRAGARD bietet Einbruchschutzlösungen einschliesslich Sicherheitstüren und -fenstern für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsräumlichkeiten. Das Unternehmen übernimmt Analyse, Planung, fachgerechte Montage und persönliche Beratung.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Bachmattweg 13, 8048 Zürich
Aktienkapital
CHF 270'000
UID-Nummer
CHE-107.926.784
Frühere Namen
Martin Eichholzer AG
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Sicherheitsschlössern sowie den Vertrieb und die Montage von Sicherheitsvorrichtungen an und in Gebäuden, ferner den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Zulieferartikeln der Baunebenbranchen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Patente und Lizenzen erwerben und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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Handelsregister-Publikationen

  • Kapital geändert

    Martin Eichholzer AG, in Zürich, CHE-107.926.784, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2021, Publ. 1005105110). Statutenänderung: 21.12.2021. Aktienkapital neu: CHF 270'000.00 [bisher: CHF 100'000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 270'000.00 [bisher: CHF 100'000.00]. Aktien neu: 270 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung vom 21.12.2021 wird eine Forderung in der Höhe von CHF 170'000.00 verrechnet, wofür 170 Namenaktien zu CHF 1'000.00 ausgegeben werden. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen schriftlich, sofern das Gesetz oder die Statuten nichts Abweichendes vorschreiben. Als schriftliche Mitteilung gilt eine Mitteilung per Brief, E-Mail oder Telefax.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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