LANDI Goldach-Mörschwil Genossenschaft

LANDI Goldach-Mörschwil Genossenschaft, Goldach (SG). Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 21. Mai 2019. UID CHE-101.230.916.

LANDI Goldach-Mörschwil ist ein Detailhandelsunternehmen. LANDI-Genossenschaften unterstützen Schweizer Landwirte bei der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Betriebe und versorgen die Bevölkerung in der ländlichen Schweiz mit Lebensmitteln, Waren des täglichen Bedarfs und Energie.1

Handelsregister

Rechtsform
Genossenschaft
Sitz
Sulzstrasse 21, 9403 Goldach
UID-Nummer
CHE-101.230.916
Frühere Namen
Landwirtschaftliche Genossenschaft Goldach und Umgebung (Agra) Landi Goldach, Genossenschaft Landi Agra Goldach
Zweck
Die Genossenschaft bezweckt in der Hauptsache die Förderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem LV-St.Gallen und den Zweckgesellschaften gemäss den Grundsätzen und Leitideen des LANDI-LV-Netzwerkes, insbesondere durch Betrieb eines Handelsgeschäftes mit Produkten für die Landwirtschaft, das Gewerbe, für Haus und Garten und für den täglichen Bedarf; Abnahme und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Pflege des genossenschaftlichen Geistes.

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Handelsregister-Publikationen

  • Firma geändert · Zweck geändert

    LANDI Goldach-Mörschwil, Genossenschaft, in Goldach, CHE-101.230.916, Genossenschaft (SHAB Nr. 191 vom 03.10.2017, S.0, Publ. 3786099). Statutenänderung: 28.03.2019. Firma neu: LANDI Goldach-Mörschwil Genossenschaft. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt in der Hauptsache die Förderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem LV-St.Gallen und den Zweckgesellschaften gemäss den Grundsätzen und Leitideen des LANDI-LV-Netzwerkes, insbesondere durch Betrieb eines Handelsgeschäftes mit Produkten für die Landwirtschaft, das Gewerbe, für Haus und Garten und für den täglichen Bedarf; Abnahme und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Pflege des genossenschaftlichen Geistes. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Jedes Mitglied hat einen Anteilschein von CHF 250.-- zu übernehmen.]. Publikationsorgan neu: SHAB. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Mitglieder erfolgen grundsätzlich schriftlich oder anlässlich von Generalversammlungen.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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