Kyon AG

Kyon AG, Aktiengesellschaft in Zürich (ZH), Tiermedizin. Eintrag im Handelsregister seit 1999 aktiv. Letzte Publikation: 13. Februar 2026. UID CHE-100.420.064.

KYON entwickelt chirurgische Techniken, konzipiert und produziert Implantate und Instrumente, testet Verfahren und Materialien klinisch, bietet Schulungsprogramme an und vertreibt Implantate und Instrumente weltweit für orthopädische Eingriffe in der Veterinärmedizin.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Hardturmstrasse 103, 8005 Zürich
Aktienkapital
CHF 100'000
UID-Nummer
CHE-100.420.064
Eingetragen seit
1999
Zweck
Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Förderung von Implantaten und Instrumenten für veterinäre Chirurgie; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und geistiges Eigentum (Patente, Knowhow etc.) erwerben, halten und veräussern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    Kyon AG, in Zürich, CHE-100.420.064, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2019, Publ. 1004788961). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Spörri, Guy, von Bäretswil, in Stäfa, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Ammann, David, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Nanhed, Maria, von Zollikon, in Zollikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schmid, Andreas, deutscher Staatsangehöriger, in Weilerswist (DE), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  • Fusion

    Kyon AG, in Zürich, CHE-100.420.064, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 194 vom 06.10.2016, S.0, Publ. 3092937). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Kyon Holding AG, in Zürich (CHE-113.252.994), gemäss Fusionsvertrag vom 25.03.2019 und Bilanz per 31.12.2018. Aktiven von CHF 4'170'158.48 - unter welchen sämtliche Aktien der übernehmenden Gesellschaft enthalten sind - und Passiven (Fremdkapital) von CHF 19'035.05 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft die anlässlich der Fusion erworbenen eigenen Aktien der übernehmenden Gesellschaft erhalten, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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