Kinderheim Grünau

Kinderheim Grünau, Stiftung in Wädenswil (ZH), Pflegeheime. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 9. Mai 2025. UID CHE-107.203.131.

Grünau bietet Langzeitpflege und sozialpädagogische Unterstützung. Die Stiftung hat ihren Sitz in Au/Wädenswil.1

Handelsregister

Rechtsform
Stiftung
Sitz
Toblerweg 3, 8804 Au ZH
UID-Nummer
CHE-107.203.131
Zweck
Zweck der Stiftung ist die Fortführung des Kinderheims Grünau in Au (Wädenswil) auf gemeinnütziger Basis im Sinn und Geist seiner Gründerin Alice Weber. Das Heim beherbergt und unterstützt normalbegabte Kinder und Jugendliche, die infolge mehrfach belastender Lebensbedingungen eine individuelle Behandlung und sozialpädagogische Betreuung benötigen. Das Heim kann auch junge Erwachsene unterstützen und beherbergen, sofern diese als Kinder oder Jugendliche einen Teil ihres Lebens im Kinderheim Grünau verbracht haben. Es steht dem Stiftungsrat zu, die Fortführung des Kinderheims Grünau den aktuellsten pädagogisch- therapeutischen Erkenntnissen anzupassen. Die Stiftung kann dem Betrieb des Heimes nebengelagerte Tätigkeiten, welche die Erreichung des Stiftungszwecks fördern, juristisch verselbständigen. Hierzu kann sie insbesondere andere juristische Personen gründen oder sich an solchen beteiligen.

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Handelsregister-Publikationen

  • Zweck geändert

    Kinderheim Grünau, in Wädenswil, CHE-107.203.131, Stiftung (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788113). Urkundenänderung: 24.02.2025. Zweck neu: Zweck der Stiftung ist die Fortführung des Kinderheims Grünau in Au (Wädenswil) auf gemeinnütziger Basis im Sinn und Geist seiner Gründerin Alice Weber. Das Heim beherbergt und unterstützt normalbegabte Kinder und Jugendliche, die infolge mehrfach belastender Lebensbedingungen eine individuelle Behandlung und sozialpädagogische Betreuung benötigen. Das Heim kann auch junge Erwachsene unterstützen und beherbergen, sofern diese als Kinder oder Jugendliche einen Teil ihres Lebens im Kinderheim Grünau verbracht haben. Es steht dem Stiftungsrat zu, die Fortführung des Kinderheims Grünau den aktuellsten pädagogisch- therapeutischen Erkenntnissen anzupassen. Die Stiftung kann dem Betrieb des Heimes nebengelagerte Tätigkeiten, welche die Erreichung des Stiftungszwecks fördern, juristisch verselbständigen. Hierzu kann sie insbesondere andere juristische Personen gründen oder sich an solchen beteiligen.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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