Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG

Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG, Aktiengesellschaft in Grindelwald (BE). Eintrag im Handelsregister seit 1978 aktiv. Letzte Publikation: 14. Juni 2024. UID CHE-107.881.087.

Die Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG betreibt ganzjährig zusammen mit den Jungfraubahnen die Gondelbahn vom Grindelwald Terminal nach Männlichen. Sie ist für den Wintersportbetrieb auf Männlichen verantwortlich und betreibt und unterhält mehrere Sommerattraktionen und Themenwege.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Grundstrasse 54, 3818 Grindelwald
Aktienkapital
CHF 11'000'000
UID-Nummer
CHE-107.881.087
Eingetragen seit
1978
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Gondelbahn von Grindelwald Grund nach Männlichen sowie von Skiliften und Sesselbahnen im Männlichengebiet gemäss den behördlichen Bewilligungen und Konzessionen. Die Gesellschaft kann auch andere der Förderung des Sommer- und Wintertourismus dienende oder damit im Zusammenhang stehende Unternehmungen gründen, übernehmen, betreiben, oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Nebenbetriebe führen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Zweck geändert

    Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG, in Grindelwald, CHE-107.881.087, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2023, Publ. 1005796649). Statutenänderung: 04.06.2024. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Gondelbahn von Grindelwald Grund nach Männlichen sowie von Skiliften und Sesselbahnen im Männlichengebiet gemäss den behördlichen Bewilligungen und Konzessionen. Die Gesellschaft kann auch andere der Förderung des Sommer- und Wintertourismus dienende oder damit im Zusammenhang stehende Unternehmungen gründen, übernehmen, betreiben, oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Nebenbetriebe führen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Qualifizierte Tatbestände neu: Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag vom 12.09.1977. [Die Bestimmung über die weiteren Sachübernahmeverträge bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.] [bisher: Sacheinlage- und -uebernahmevertrag vom 12.09.1977, weitere Sachübernahmeverträge gemäss Statuten.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: schriftlich oder mit elektronischer Post.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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