Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft GEWOBAG

Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft GEWOBAG, Genossenschaft in Zürich (ZH). Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 5. Oktober 2021. UID CHE-101.368.294.

GEWOBAG ist eine Wohnbau- und Baugenossenschaft in Zürich. Sie bietet Mietobjekte an und realisiert Wohnbau- und Entwicklungsprojekte. Zudem erbringt sie Dienstleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner, darunter die Meldung von Reparaturen und einen Pikettdienst.1

Handelsregister

Rechtsform
Genossenschaft
Sitz
Langgrütstrasse 140, 8047 Zürich
UID-Nummer
CHE-101.368.294
Zweck
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern preiswerten und gesunden Wohnraum zu verschaffen, zu erhalten und die Genossenschaftsidee und somit das Zusammenleben verschiedener Gesellschaftsgruppen und Einzelpersonen im Sinne gesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität zu fördern. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen: a) durch Erwerb von Bauland; b) durch Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf eigenem Land oder im Baurecht; c) durch Erwerb bereits bestehender Wohnhäuser; c) durch sorgfältigen und fortlaufenden Unterhalt der Gebäude sowie durch zeitgemässe Erneuerungen und Erweiterungen; d) durch den Ersatz von Häusern, die nicht mehr den genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen, wobei die Siedlungen nach ihrer Lage, Familienfreundlichkeit, kulturhistorischen Bedeutung und der Bausubstanz im Hinblick auf ihre langfristige Vermietbarkeit bewertet werden; die baurechtliche Maximalausnützung der Grundstücke ist nicht anzustreben; f) Vermietung des Wohnraums zu Selbstkosten; g) durch Übertragung von hierfür vorgesehenen Eigentumswohnungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Statuten; h) durch Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; i) durch den Betrieb von Werkstätten, die in den eigenen Siedlungen oder in Siedlungen anderer Genossenschaften geführt werden können. Die Genossenschaft ist konfessionell und politisch neutral. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.

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Handelsregister-Publikationen

  • Zweck geändert

    Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft GEWOBAG, in Zürich, CHE-101.368.294, Genossenschaft (SHAB Nr. 162 vom 21.08.2020, Publ. 1004962039). Statutenänderung: 03.06.2021. Zweck neu: Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern preiswerten und gesunden Wohnraum zu verschaffen, zu erhalten und die Genossenschaftsidee und somit das Zusammenleben verschiedener Gesellschaftsgruppen und Einzelpersonen im Sinne gesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität zu fördern. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen: a) durch Erwerb von Bauland; b) durch Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf eigenem Land oder im Baurecht; c) durch Erwerb bereits bestehender Wohnhäuser; c) durch sorgfältigen und fortlaufenden Unterhalt der Gebäude sowie durch zeitgemässe Erneuerungen und Erweiterungen; d) durch den Ersatz von Häusern, die nicht mehr den genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen, wobei die Siedlungen nach ihrer Lage, Familienfreundlichkeit, kulturhistorischen Bedeutung und der Bausubstanz im Hinblick auf ihre langfristige Vermietbarkeit bewertet werden; die baurechtliche Maximalausnützung der Grundstücke ist nicht anzustreben; f) Vermietung des Wohnraums zu Selbstkosten; g) durch Übertragung von hierfür vorgesehenen Eigentumswohnungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Statuten; h) durch Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; i) durch den Betrieb von Werkstätten, die in den eigenen Siedlungen oder in Siedlungen anderer Genossenschaften geführt werden können. Die Genossenschaft ist konfessionell und politisch neutral. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Genossenschafter/innen erfolgen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, durch Zirkular oder per E-Mail. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Cadonau, Luzius, von Waltensburg/Vuorz, in Zürich, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Brand, Yvonne, von Rodels, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zahner, Fabienne, von Vitznau, in Zürich, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung]; Egger, Gabriel Philipp, von Eggersriet, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung; Kaiser, Amanda, von Fischingen, in Meilen, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

  • Zweck geändert

    Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft GEWOBAG, in Zürich, CHE-101.368.294, Genossenschaft (SHAB Nr. 141 vom 24.07.2019, Publ. 1004682654). Statutenänderung: 04.06.2015. Zweck neu: Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern preiswerten und gesunden Wohnraum zu verschaffen, zu erhalten und die Genossenschaftsidee und somit das Zusammenleben verschiedener Gesellschaftsgruppen und Einzelpersonen im Sinne gesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität zu fördern. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen: a) durch Erwerb von Bauland; b) durch Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf eigenem Land oder im Baurecht; c) durch Erwerb bereits bestehender Wohnhäuser; c) durch sorgfältigen und fortlaufenden Unterhalt der Gebäude sowie durch zeitgemässe Erneuerungen und Erweiterungen; d) durch den Ersatz von Häusern, die nicht mehr den genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen, wobei die Siedlungen nach ihrer Lage, Familienfreundlichkeit, kulturhistorischen Bedeutung und der Bausubstanz im Hinblick auf ihre langfristige Vermietbarkeit bewertet werden. Die baurechtliche Maximalausnützung der Grundstücke ist nicht anzustreben; f) Vermietung des Wohnraums zu Selbstkosten; g) durch Übertragung von hierfür vorgesehenen Eigentumswohnungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Statuten; h) durch Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; i) durch den Betrieb von Bäckereien, Gastronomieunternehmungen oder anderen Werkstätten, die in den eigenen Siedlungen oder in Siedlungen anderer Genossenschaften geführt werden können. Die Genossenschaft ist konfessionell und politisch neutral. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung.]. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Pflichten: Die Genossenschafter sind verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren. Jeder Genossenschafter ist zur Übernahme von mindestens einem auf seinen Namen lautenden Genossenschaftsanteil von CHF 1'000.-- verpflichtet. Genossenschafter, die Mieter der Genossenschaft sind, müssen in dem zur Finanzierung der Genossenschaftsbauten erforderlichen Ausmass weitere Genossenschaftsanteile im Nennwert von CHF 100.--, 500.-- oder 1'000.-- auf ihren Namen übernehmen. Das zu übernehmende Anteilkapital richtet sich nach dem Anlagewert des Mietobjektes und beträgt 4 - 7 % des Nettoanlagewertes der Wohnung. Die Pflichtanteile werden auf diesen Betrag angerechnet. Mieten zwei Personen, insbesondere ein Ehepaar, gemeinsam eine Wohnung, werden die für das betreffende Mietobjekt zu übernehmenden weiteren Anteile auf beide Personen in einem von ihnen gewählten Verhältnis verteilt. Einzelheiten regelt der Vorstand im Reglement, das von der Generalversammlung zu genehmigen ist.]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Genossenschafter/innen erfolgen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, durch Zirkular.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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