Geburtshaus Zürcher Oberland AG

Geburtshaus Zürcher Oberland AG, Aktiengesellschaft in Bäretswil (ZH). Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 9. April 2025. UID CHE-114.751.320.

Geburtshaus Zürcher Oberland ist ein von Hebammen geführtes Geburtshaus in Bäretswil. Es begleitet Familien während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit; die Leistungen für Mütter und Kinder werden von der Grundversicherung übernommen.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Schürlistrasse 3, 8344 Bäretswil
Aktienkapital
CHF 100'000
UID-Nummer
CHE-114.751.320
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Geburtshauses sowie eines Zentrums für Frauen und Familiengesundheit in der Region Zürich Oberland und angrenzende Gebiete. Die Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft diesem Zweck gewidmet. Die Gesellschaft ist nicht gewinnorientiert und schüttet keine Dividenden aus. Tantiemen dürfen keine ausgerichtet werden. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte eingehen sowie Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und den Zweck der Gesellschaft zu fördern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Zweck geändert

    Geburtshaus Zürcher Oberland AG, in Bäretswil, CHE-114.751.320, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom 07.05.2024, Publ. 1006026056). Statutenänderung: 02.04.2025. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Geburtshauses sowie eines Zentrums für Frauen und Familiengesundheit in der Region Zürich Oberland und angrenzende Gebiete. Die Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft diesem Zweck gewidmet. Die Gesellschaft ist nicht gewinnorientiert und schüttet keine Dividenden aus. Tantiemen dürfen keine ausgerichtet werden. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte eingehen sowie Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und den Zweck der Gesellschaft zu fördern.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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