Energie Thun AG

Energie Thun AG, Aktiengesellschaft in Thun (BE), Energie. Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 9. Oktober 2025. UID CHE-102.720.608.

Energie- und Wasserversorgung im lokalen Gebiet durch Energie Thun, mit Strom, Wärme, Wasser und Energieberatung.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Industriestrasse 6, 3600 Thun
Aktienkapital
CHF 10'000'000
UID-Nummer
CHE-102.720.608
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt, gewerbsmässig Energie abzugeben sowie die Wasserversorgung einschliesslich des Hydrantenlöschschutzes gemäss den kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. Sie ist ermächtigt, die dazu erforderlichen Anlagen zu übernehmen, zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und zu erweitern. Weiter kann die Gesellschaft für ihre eigenen Bedürfnisse oder zu Handelszwecken Energie selber produzieren oder bei Dritten beschaffen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann für Dritte, insbesondere für die Stadt Thun, Dienstleistungen erbringen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    Energie Thun AG, in Thun, CHE-102.720.608, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 28 vom 11.02.2025, Publ. 1006253098). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Tschirren, Martin, von Niedermuhlern, in Bern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  • Zweck geändert

    Energie Thun AG, in Thun, CHE-102.720.608, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2024, Publ. 1005939821). Statutenänderung: 15.05.2024. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt, gewerbsmässig Energie abzugeben sowie die Wasserversorgung einschliesslich des Hydrantenlöschschutzes gemäss den kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. Sie ist ermächtigt, die dazu erforderlichen Anlagen zu übernehmen, zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und zu erweitern. Weiter kann die Gesellschaft für ihre eigenen Bedürfnisse oder zu Handelszwecken Energie selber produzieren oder bei Dritten beschaffen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann für Dritte, insbesondere für die Stadt Thun, Dienstleistungen erbringen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinlage und -übernahme bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage und -übernahme: Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sacheinlage und -übernahmeverträgen vom 23. März 2001 und Uebernahmebilanz per 1.1.2001 von der Einwohnergemeinde Thun den gesamten Geschäftsbereich der Energie- und Verkehrsbetriebe der Stadt Thun, nämlich die Aktiven von CHF 61'099'886.15 (mit Ausnahme von Thun-Gbbl.Nr. 826 und ev. Thun-Strättligen-Gbbl.Nr. 1250) und die Passiven von CHF 19'099'886.15. Der Aktivenüberschuss bezw. Uebernahmepreis beträgt CHF 42'000'000.--, wofür 10'000 Namenaktien zu nom. je CHF 1'000.-- zum Ausgabebetrag von je CHF 2'000.-- ausgegeben werden und wofür die Sacheinlegerin ferner die Restanz von CHF 22'000'000.-- als Darlehensforderung gutgeschrieben erhält. Keine weitere Sachübernahme. Keine beabsichtigten Sachübernahmen. Keine Eventualverpflichtungen (Ausnahme: im Zusammenhang mit Thun-Gbbl.Nr. 826 gemäss Anhang zur Bilanz per 1.1.2001).]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: durch eingeschriebenen Brief oder im Publikationsorgan, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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