BUFIS AG

BUFIS AG, Aktiengesellschaft in Gossau (SG), Nahrungsmittel. Eintrag im Handelsregister seit 1998 aktiv. Letzte Publikation: 7. Oktober 2025. UID CHE-104.396.884.

BUFIS AG entwickelt und produziert Lebensmittel in ihrer eigenen Manufaktur in der Ostschweiz. Das Unternehmen bietet Convenience-Produkte, individuelle Produktentwicklung und Lohnherstellung an und begleitet Unternehmen von der ersten Idee bis zur marktreifen Lösung.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Industriestrasse 135, 9200 Gossau SG
Aktienkapital
CHF 100'000
UID-Nummer
CHE-104.396.884
Eingetragen seit
1998
Zweck
Herstellung von Lebensmitteln sowie Handel mit Waren aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Grundstücke, Wertschriften, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben, halten und veräussern.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    BUFIS AG, in Gossau (SG), CHE-104.396.884, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 175 vom 10.09.2024, Publ. 1006126105). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Wüst, Reinhard Patrik, von Oberriet SG, in St. Gallen, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wüst, Samuel Patrik, von Oberriet (SG), in Staad SG (Thal), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Gossau SG, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

  • Fusion

    BUFIS AG, in Gossau (SG), CHE-104.396.884, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 231 vom 26.11.2020, Publ. 1005032502). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Alder's-Food AG, in Gossau (SG) (CHE-107.263.038), gemäss Fusionsvertrag vom 12.08.2024 und Bilanz per 01.04.2024. Aktiven von CHF 235'405.52 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 65'480.55 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin liegen Rangrücktritte im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung der übernehmenden Gesellschaft vor. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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