Büchi Labortechnik AG

Büchi Labortechnik AG, Aktiengesellschaft in Flawil (SG). Eintrag im Handelsregister seit 1939 aktiv. Letzte Publikation: 12. Mai 2026. UID CHE-102.056.302.

BUCHI bietet Labor- und Inprozesslösungen an und unterstützt Kunden mit Spezialisten bei der Suche nach Lösungen für ihre Anwendungen. Das Angebot umfasst unter anderem Verdampfung, Chromatografie, Sprühtrocknung, Gefriertrocknung, Extraktion, Nahinfrarotspektroskopie, Aufschluss, Wasserdampfdestillation, parallele Verdampfung und Verkapselung.1

Handelsregister

Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Meierseggstrasse 40, 9230 Flawil
Aktienkapital
CHF 500'000
UID-Nummer
CHE-102.056.302
Eingetragen seit
1939
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung von technischen Verfahren sowie die Herstellung und der Vertrieb von Apparaten und Einrichtungen für den Laboratoriumsbedarf. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und lmmaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften und Dritten, einschliesslich ihren (direkten und indirekten) Aktionären sowie deren Konzerngesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.

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Handelsregister-Publikationen

  • Organe geändert

    Büchi Labortechnik AG, in Flawil, CHE-102.056.302, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 04.02.2026, Publ. 1006559627). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Stöckli Müller, Madeleine, von Aristau, in Biberstein, Präsidentin des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Büchi, Dr. Reinhardt, von Elgg, in Bäch SZ (Wollerau), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

  • Organe geändert

    Büchi Labortechnik AG, in Flawil, CHE-102.056.302, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 03.07.2025, Publ. 1006374325). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Melingo, Michael, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  • Zweck geändert

    Büchi Labortechnik AG, in Flawil, CHE-102.056.302, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 205 vom 23.10.2023, Publ. 1005866813). Statutenänderung: 25.10.2023. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung von technischen Verfahren sowie die Herstellung und der Vertrieb von Apparaten und Einrichtungen für den Laboratoriumsbedarf. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und lmmaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften und Dritten, einschliesslich ihren (direkten und indirekten) Aktionären sowie deren Konzerngesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre und Nutzniesser. Alternativ kann der Verwaltungsrat, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, Mitteilungen auch durch einmalige Veröffentlichung im Publikationsorgan nach Art. 29 dieser Statuten vornehmen.

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB).

1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.

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