Sportbahnen Gampel-Jeizinen AG
Sportbahnen Gampel-Jeizinen AG, Aktiengesellschaft in Gampel-Bratsch (VS). Eintrag im Handelsregister aktiv. Letzte Publikation: 24. November 2021. UID CHE-103.027.823.
Betrieb eines kleinen Skigebiets in den Walliser Alpen mit fünf Liften und zwei Restaurants. Das Gebiet bietet zudem Schlittenvermietung sowie Zugang zu einem Selbstbedienungsrestaurant, einer Schneebar und der Trächu Hittu.1
Handelsregister
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Sitz
- c/o Thomas Kuster Feldstrasse 2, 3945 Gampel
- Aktienkapital
- CHF 301'600
- UID-Nummer
- CHE-103.027.823
- Frühere Namen
- Gesellschaft zur Förderung des Tourismus in Gampel, Jeizinen und Umgebung AG (GTGJ)
- Zweck
- Die Gesellschaft bezweckt: die Einrichtung und den Betrieb von Skiliften, Seilbahnen und anderen gleichartigen Beförderungsmittel aufgrund der von der zuständigen Behörde erteilten Konzession. Den Personen- und Warentransport. Die Organisation, Planung, Entwicklung sowie Errichtung und den Betrieb von Restaurants, Immobilien, Chalets sowie sämtlicher Unternehmen, die die touristische Entwicklung für den Sommer- und Wintersport auf Gebiet der Gemeinde Gampel, Jeizinen, Unter- und Oberfesel, Nivenalp und Umgebung betreffen. Die Gesellschaft kann Mobilien und Immobilien kaufen und veräussern sowie Verträge abschliessen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als notwendig erscheinen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche übernehmen oder finanzieren sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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Handelsregister-Publikationen
-
Gesellschaft zur Förderung des Tourismus in Gampel, Jeizinen und Umgebung AG (GTGJ), in Gampel-Bratsch, CHE-103.027.823, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 45 vom 06.03.2018, Publ. 4094569). Statutenänderung: 12.11.2021. Firma neu: Sportbahnen Gampel-Jeizinen AG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt: die Einrichtung und den Betrieb von Skiliften, Seilbahnen und anderen gleichartigen Beförderungsmittel aufgrund der von der zuständigen Behörde erteilten Konzession. Den Personen- und Warentransport. Die Organisation, Planung, Entwicklung sowie Errichtung und den Betrieb von Restaurants, Immobilien, Chalets sowie sämtlicher Unternehmen, die die touristische Entwicklung für den Sommer- und Wintersport auf Gebiet der Gemeinde Gampel, Jeizinen, Unter- und Oberfesel, Nivenalp und Umgebung betreffen. Die Gesellschaft kann Mobilien und Immobilien kaufen und veräussern sowie Verträge abschliessen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als notwendig erscheinen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche übernehmen oder finanzieren sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sacheinlagevertrag und Bilanz vom 20. Juli 1968 von der einfachen Gesellschaft "Skilift Uflängen-Oberfesel", in Gampel, Aktiven (Skiliftanlage, Hochspannungsleitung usw.) und Passiven (Kreditoren) im Betrage von je CHF 165'831.65. CHF 119'321.30 sind durch Verrechnung mit Forderungen, die in den Passiven enthalten sind, voll liberiert und werden auf das Grundkapital angerechnet. Die restlichen Passiven im Betrag von CHF 37'510.35 werden von der Gesellschaft zur Bezahlung übernommen. Die Gesellschaft übernimmt gemäss Sacheinlagevertrag vom 11.11.1975 auf Gebiet der Gemeinde Gampel gelegene Wiesen und Weiden im Ausmass von 4918m2 zum Preise von CHF 16'600.--, der voll auf das Grundkapital angerechnet wird.]. Publikationsorgan neu: SHAB für die gesetzliche vorgeschriebenen, alle übrigen durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Gesellschaft sind den im Aktienbuch eingetragenen Aktionären schriftlich oder mit elektronischer Post zuzustellen. Vorbehalten bleibt Art. 11 Abs. 2 hievor. [Die übrigen Änderungen betreffen die publikationspflichtigen Tatsachen nicht.]
1 Diese Angabe wurde durch maschinelles Lernen geschätzt und kann Fehler enthalten.